Legende:
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= befahrbar bzw. ausgezeichnet |
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= witterungs bzw. bedingt befahrbar |
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= nicht bzw. unbefahrbar |
Definition Loipe:
Eine Loipe erfüllt den Anspruch, eindeutig klassifiziert, beschildert, in Karten ausgewiesen und bei
ausreichenden Schneebe-
dingungen gespurt bzw. präpariert zu sein!
Definition Skiwanderweg:
Ein Skiwanderweg liegt dann vor, wenn er als Weg erkennbar und befahrbar ist, ebenso eindeutig beschildert und in Karten ausgewie-
sen ist.
In der Regel wird ein Skiwanderweg nur gespurt, wenn der Nutzungsbedarf sehr groß ist und der Betreiber die Möglichkeit dazu hat. Der Besucher hat
keinen Anspruch darauf!
Zur Beachtung:
Nicht alle Waldschneisen sind Loipen bzw. Skiwanderwege.
Wir bitten um gegenseitige Rücksichtnahme wo sich Loipen, Skiwanderwege und/oder Winterwanderwege kreuzen bzw. parallel verlaufen.
Bei ungünstigen Witterungsverhältnissen kann es trotz aufgefahrener Loipen zu Einschränk-
ungen kommen (Verwehungen).